Elektrogesetz
Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung nach dem ElektroG. Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
und fachgerecht entsorgen
Elektronikschrott-Sammelstellen
zum Batteriegesetz beachten
Altgeräte richtig entsorgen
Nach europäischer Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Elektronische Zigaretten, Ladegeräte sowie Akkus sollten daher umweltgerecht über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden.
Elektronische Zigaretten zählen zu elektrischen bzw. elektronischen Geräten und gehören nicht in den Hausmüll.
Ladegeräte müssen ebenfalls fachgerecht über geeignete Sammel- oder Rücknahmestellen entsorgt werden.
Akkus sind getrennt und besonders sorgfältig zu behandeln. Bitte beachte hierzu auch die Hinweise zum Batteriegesetz.
Altgeräte können bei kommunalen Rücknahmestellen oder Wertstoffhöfen umweltgerecht abgegeben werden.
Bitte entsorge Elektroaltgeräte nicht über den normalen Hausmüll. Die getrennte Sammlung hilft dabei, Schadstoffe kontrolliert zu behandeln und Wertstoffe wiederzuverwenden.
Welche Produkte können darunterfallen?
Betroffen sind elektrische und elektronische Geräte, die nicht mehr verwendet werden und entsorgt werden sollen. Im Bereich E-Zigaretten können dazu insbesondere Geräte, Ladezubehör und Akkus gehören.
Zum Beispiel Akkuträger, Podsysteme oder andere elektronische Dampfgeräte.
Ladegeräte und elektronisches Zubehör sollten nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Akkus unterliegen zusätzlich besonderen Vorgaben. Bitte beachte auch die separate Batteriegesetz-Seite.
Auch weiteres elektronisches Zubehör kann unter die getrennte Entsorgung fallen.
Wo können Elektroaltgeräte abgegeben werden?
Elektrische und elektronische Altgeräte sollten umweltgerecht über eine geeignete Rücknahmestelle für Elektronikschrott entsorgt werden. Informationen zu Annahmestellen erhältst du in der Regel bei deiner Gemeinde, Stadtverwaltung oder beim zuständigen Wertstoffhof.
Viele Gemeinden stellen Annahmestellen für Elektroaltgeräte bereit.
Wertstoffhöfe nehmen Elektroaltgeräte häufig kostenlos entgegen.
Geeignete Rücknahmestellen helfen bei einer umweltgerechten Entsorgung von Elektronikschrott.
Bitte informiere dich bei deiner Gemeinde über die genauen Rückgabemöglichkeiten.
Bitte auch das Batteriegesetz beachten
Bei Geräten mit Batterien oder Akkus sind zusätzlich die gesonderten Hinweise zum Batteriegesetz zu beachten. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden und müssen getrennt zurückgegeben werden.
Besonders Lithium-Akkus sollten sorgfältig behandelt und gegen Kurzschluss gesichert werden. Weitere Informationen findest du auf unserer Seite zum Batteriegesetz.
Häufige Fragen zum Elektrogesetz
Darf ich eine E-Zigarette im Hausmüll entsorgen?
Nein. Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. E-Zigaretten sollten über geeignete Sammel- oder Rücknahmestellen entsorgt werden.
Wo kann ich Elektroaltgeräte entsorgen?
Elektroaltgeräte können in der Regel bei kommunalen Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder geeigneten Rücknahmestellen für Elektronikschrott abgegeben werden.
Was ist mit Akkus in Geräten?
Akkus sind gesondert zu beachten und dürfen ebenfalls nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Bitte beachte hierzu die Hinweise zum Batteriegesetz.
Warum ist die getrennte Entsorgung wichtig?
Durch die getrennte Entsorgung können Schadstoffe kontrolliert behandelt und verwertbare Materialien dem Recycling zugeführt werden.
Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll
Elektronische Zigaretten, Ladegeräte, Akkus und elektronische Zubehörteile sollten umweltgerecht über geeignete Sammelstellen oder Rücknahmestellen für Elektronikschrott entsorgt werden. Bitte beachte zusätzlich die Hinweise zum Batteriegesetz.

